Wechsel auf das Anordnungsmodell für Psychotherapie
Wegfall der delegierten Psychotherapie per 1.7.2022 und Wechsel auf das neue Anordnungsmodell
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 19. März 2021 wird die deleglierte Psychotherapie per 1.7.2022 mit einer Übergansfrist von 6 Monaten abgeschaft.
Neu kann jeder Hausarzt mit dem FMH-Titel für Allgemeine Innere Medizin und Kinderärzte eine Anordnung für ambulante Psychotherapie ausstellen, worauf die Krankenkassen die Kosten im obligatorischen Versicherungsbereich OKP übernehmen müssen (2 x 15 Stunden).
Alle Psychotherapeutinnen müssen sich selbstständig machen oder in einer Institution für Psychotherapie eigenverantwortlich arbeiten.